DTSA-, VDST-CMAS-Tauchkurse
Schnuppertauchen
1.1 Kursziel
Der Teilnehmer soll einen leichten Tauchgang, bei dem er in jeder Hinsicht vom Ausbilder betreut wird, positiv erleben. Nach diesem Tauchgang soll er sich nach Möglichkeit für das Sporttauchen interessieren.
1.2 Voraussetzungen
Mindestalter 12 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich.
1.3 Sonstiges:
Schnuppertauchen ab 8 Jahre regelt die KTSA - Ordnung.
1.4 Ausbildungsstufe:
keine
1.5 Anzahl der Pflichttauchgänge:
keine
1.6 Sonderregelungen:
Schnuppertauchgänge müssen im Schwimmbad oder unter schwimmbadähnlichen Bedingungen durchgeführt werden.
- Es soll eine Flachwasserzone vorhanden sein, die es dem Teilnehmer erlaubt, im Wasser stehen zu können.
- Die Wassertemperatur soll so bemessen sein, dass ohne Wärmeschutz / Neoprenebekleidung über 15 Minuten problemlos getaucht werden kann.
- Der Tauchverein bzw. die Tauchbasis stellt sämtliches erforderliches Material für den Schnuppertauchgang zur Verfügung.
DTSA Grundtauchschein
1.1 Kursziel
Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundlagen für das Sporttauchen vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er die Grundkenntnisse und -fertigkeiten zum sicheren Sporttauchen mit und ohne Gerät besitzen.
1.2 Voraussetzungen
Mindestalter 2 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich.
1.3 Sonstiges:
Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung
1.4 Ausbildungsstufe:
keine
1.5 Anzahl der Pflichttauchgänge:
keine
1.6 Sonderregelungen:
Alle Übungen zu diesem DTSA müssen im Schwimmbad oder unter schwimmbadähnlichen Bedingungen durchgeführt werden.
- Bei Vorlage eines Apnoe-DTSA entfallen die äquivalenten Übungen ohne Gerät, wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum Apnoe-DTSA und Abschluss des DTSA Grundtauchschein nicht mehr als 3 Jahre liegen.
DTSA Basic
1.1 Kursziel
Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die Teilnahme an geführten Tauchgängen im Freiwasser vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er an Tauchgängen, die von einem erfahrenen Taucher (wenigstens VDST-CMAS-Taucher***) geführt werden, sicher teilnehmen können. Beachte die mögliche Zusammensetzung einer Tauchgruppe im Vorwort dieser Ordnung.
1.2 Voraussetzungen
Mindestalter 12 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich.
1.3 Sonstiges:
Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung
1.4 Ausbildungsstufe:
keine
1.5 Anzahl der Pflichttauchgänge:
keine
1.6 Sonderregelungen:
Bei Vorlage des DTSA Grundtauchscheins entfallen der theoretische Teil und die gesamten Übungen ohne Gerät, wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum DTSA Grundtauchschein und Abschluss des DTSA Basic nicht mehr als 15 Monate liegen. Bei Vorlage des VDST-KTSA Gold (***) entfallen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr der theoretische Teil und die gesamten Übungen ohne Gerät. Bei Vorlage eines Apnoe-DTSA entfallen die äquivalenten Übungen ohne Gerät, wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum Apnoe-DTSA und Abschluss des DTSA * nicht mehr als 3 Jahre liegen.
DTSA * - DST-CMAS-Taucher* (T1), (CMAS*)
1.1 Kursziel
Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die Teilnahme an geführten Tauchgängen im Freiwasser vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er an Tauchgängen, die von einem erfahrenen Taucher (wenigstens VDST-CMAS-Taucher**) geführt werden, sicher teilnehmen können. Beachte die mögliche Zusammensetzung einer Tauchgruppe im Vorwort dieser Ordnung.
1.2 Voraussetzungen
Mindestalter 14 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beide Elternteile) erforderlich.
1.3 Sonstiges:
Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung
1.4 Ausbildungsstufe:
keine
1.5 Anzahl der Pflichttauchgänge:
keine
1.6 Sonderregelungen:
Pro Tag dürfen nicht mehr als 3 Übungstauchgänge (Übungen mit Gerät) durchgeführt werden. Bei Vorlage des DTSA Grundtauchscheins entfallen der theoretische Teil und die gesamten Übungen ohne Gerät, wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum DTSA Grundtauchschein und Abschluss des DTSA * nicht mehr als 15 Monate liegen. Bei Vorlage des VDST-KTSA Gold (***) entfallen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr der theoretische Teil und die gesamten Übungen ohne Gerät. Bei Vorlage eines Apnoe-DTSA entfallen die äquivalenten Übungen ohne Gerät, wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum Apnoe-DTSA und Abschluss des DTSA * nicht mehr als 3 Jahre liegen.
DTSA ** - VDST-CMAS-Taucher** (T2), (CMAS**)
1.1 Kursziel
Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die selbständige Durchführung von Tauchgängen im Freiwasser vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er Tauchgänge sicher planen und durchführen können. Beachte die möglichen Zusammensetzungen einer Tauchgruppe im Vorwort dieser Ordnung.
1.2 Voraussetzungen
Mindestalter 16 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich.
1.3 Sonstiges:
- Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung
- SK "Orientierung beim Tauchen"
- SK "Gruppenführung"
- SK "Meeresbiologie" und "Süßwasserbiologie" werden empfohlen
- HLW-Kurs, nicht älter als 1 Jahr
- Bei Vorlage eines Apnoe-DTSA entfallen die äquivalenten Übungen ohne Gerät, wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum Apnoe-DTSA und Abschluss des DTSA ** nicht mehr als 3 Jahre liegen.
1.4 Ausbildungsstufe:
DTSA *, ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der VDST-Äquivalenzliste.
1.5 Anzahl der Pflichttauchgänge:
Um als Taucher der Leistungsstufe ** brevetiert zu werden, muss der Bewerber ausreichende taucherische Erfahrung nachweisen können. Dazu muss der Bewerber nach der Brevetierung 25 Tauchgänge nachweisen können, davon mindestens 10 auf 15 - 25 Meter Tiefe.
DTSA *** - VDST-CMAS-Taucher*** (T3), (CMAS***)
1.1 Kursziel
Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die Organisation und Führung von Tauchgängen unter erschwerten Bedingungen vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er Tauchgänge unter erschwerten Bedingungen und auch einfache Tauchgänge mit unerfahrenen Tauchern sicher planen und durchführen können.
1.2 Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre.
1.3 Sonstiges:
- Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung
- SK "Tauchsicherheit & Rettung"
- SK "Nachttauchen"
- SK "Trockentauchen", Strömungstauchen", "Wracktauchen", Eistauchen und "Sporttauchen in Meeresgrotten" werden empfohlen.
- Bei Vorlage eines Apnoe-DTSA entfallen die äquivalenten Übungen ohne Gerät, wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum Apnoe-DTSA und Abschluss des DTSA *** nicht mehr als 3 Jahre liegen
1.4 Ausbildungsstufe:
DTSA **, ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der VDST-Äquivalenzliste.
1.5 Anzahl der Pflichttauchgänge:
Um als Taucher der Leistungsstufe *** brevetiert zu werden, muss der Bewerber ausreichende taucherische Erfahrung nachweisen können. Dazu muss der Bewerber bis nach der Brevetierung 65 Tauchgänge nachweisen können, davon mindestens 10 Tauchgänge auf 28 bis 30 Meter im Süsswasser bzw. im Salzwasser 38 bis 40 Meter Tiefe.
DTSA Nitrox * - (CMAS Basic Nitrox Diver)
1.1 Kursziel
Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit der sicheren Planung, Vorbereitung und Durchführung von Nitrox-Tauchgängen mit Gasgemischen, welche ausschließlich aus Stickstoff und Sauerstoff mit einem Sauerstoffanteil von maximal 40% bestehen, vertraut gemacht werden.
Nach Abschluss des Kurses soll er:
- die besonderen Probleme und Gefahren bei Nitrox-Tauchgängen beherrschen können,
- die richtige Ausrüstung für Nitrox-Tauchgänge zusammenstellen und beherrschen können,
- sichere Tauchgänge innerhalb der oben genannten Grenzen durchführen können,
- die Vorsichtsregeln kennen, die Voraussetzung zum sicherenUmgang mit Nitrox und Sauerstoff sind.
1.2 Voraussetzungen
Mindestalter 14 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich.
1.3 Sonstiges:
Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung.
1.4 Ausbildungsstufe:
DTSA *; ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der VDST-Äquivalenzliste.
1.5 Anzahl der Pflichttauchgänge:
Der Bewerber sollte über ein sicheres Tauchverhalten verfügen.
1.6 Sonderregelungen:
Die Übungstauchgänge unter Nr. 1.5 können - bei Einhaltung der Übungen, insbesondere der MOD - im Rahmen von Übungstauchgängen der DTSA * / ** / *** absolviert werden. Eine Kombination eines Übungstauchgangs zum DTSA * / ** / *** mit einem Übungstauchgang zum DTSA Nitrox * ist also zulässig. Ab dem Ausbildungsnachweis DTSA ** (oder gleichwertigem Brevet gem. VDST-Äquivalenzliste) können die Übungstauchgänge unter Nr. 1.5 entfallen. Sie werden jedoch zum besseren Praxisverständnis empfohlen.
DTSA Triox (Recreational Trimix Diver)
1.1 Kursziel
Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit der sicheren Planung, Vorbereitung und Durchführung von Triox-Tauchgängen bis 45 Meter Wassertiefe mit den Gasgemischen Trimix 21/35 und Trimix 30/30, welche ausschließlich aus Sauerstoff, Helium und Stickstoff bestehen, vertraut gemacht werden.
Nach Abschluss des Kurses soll er
- die besonderen Probleme und Gefahren bei Triox-Tauchgängen beherrschen können,
- die richtige Ausrüstung für Triox-Tauchgänge zusammenstellen und beherrschen können,
- sichere Tauchgänge innerhalb der oben genannten Grenzen durchführen können,
- die Vorsichtsregeln kennen, die Voraussetzung zum sicheren Umgang mit Triox und Sauerstoff sind.
1.2 Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre.
1.3 Sonstiges:
Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung.
1.4 Ausbildungsstufe:
DTSA ***; ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der Entscheidung des Fachbereiches VDST Ausbildung. DTSA Nitrox *.
1.5 Anzahl der Pflichttauchgänge:
100, davon mindestens 15 Nitrox-Tauchgänge, davon mindestens 2 innerhalb von 8 Wochen vor Beginn des Kurses.
1.6 Zusatzausrüstung:
DTG mit zwei getrennt absperrbaren Ventilen, zwei erste Stufen, zwei zweite Stufen.
DTSA Nitrox ** - (CMAS Advanced Nitrox Diver)
1.1 Kursziel
Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit der sicheren Planung, Vorbereitung und Durchführung von Nitrox-Tauchgängen mit zwei Nitroxgemischen (Bottom- und Deko-Gas) einschließlich der Dekompression mit reinem Sauerstoff vertraut gemacht werden.
Nach Abschluss des Kurses soll er:
- die Ausrüstung den Anforderungen von Tauchgängen mit verschiedenen Nitroxgemischen entsprechend konfigurieren können,
- die besonderen Schwierigkeiten bei Nitrox-Tauchgängen mit einem Gaswechsel sicher beherrschen können,
- die spezielle Ausrüstung sicher gebrauchen können,
- technische Hilfsmittel für eine Freiwasserdekompression einsetzen können.
1.2 Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre.
1.3 Sonstiges:
Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung.
1.4 Ausbildungsstufe:
- DTSA ***; ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der Entscheidung des Fachbereiches VDST Ausbildung.
- DTSA Nitrox *.
1.5 Anzahl der Pflichttauchgänge:
50 seit dem Logbucheintrag "DTSA Nitrox * beendet", davon mindestens 5 Nitrox-Tauchgänge und mindestens 4 innerhalb von 8 Wochen vor Beginn des Kurses.
1.6 Sonderregelungen:
1.7 Zusatzausrüstung
Stageflasche, geeignete Seilrolle (Reel oder Spool nach Vorgaben des Ausbilders, mindestens 30-40 Meter Seillänge), Hebesack (mind. 20-25 Liter Volumen), langer Mitteldruckschlauch (1,5 bis 2,1 Meter Länge), entsprechend geeignetes Tarierjacket, ausreichender Kälteschutz.
DTSA Trimix * - (CMAS Normoxic Trimix Diver)
1.1 Kursziel
Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit der sicheren Planung, Vorbereitung und Durchführung von Trimix-Tauchgängen bis 60 Meter Wassertiefe mit Gasgemischen, welche ausschließlich aus Stickstoff, Helium und Sauerstoff mit einem Sauerstoffanteil von minimal 18% bestehen, vertraut gemacht werden.
Nach Abschluss des Kurses soll er
- die besonderen Probleme und Gefahren bei normoxischen Trimixgemischen mit ein bis zwei Gaswechseln sicher beherrschen können,
- die erforderliche Ausrüstung und die empfohlenen Standardgase für Trimix-Tauchgänge zusammenstellen und beherrschen können, - sichere Tauchgänge innerhalb der oben genannten Grenzen durchführen können,
- über ein fundiertes Wissen über die ausgedehnten technischen und mentalen Vorbereitungen, die für Trimix-Tauchgänge nötig sind, verfügen und
- die Vorsichtsregeln kennen, die Voraussetzung zum sicheren Umgang mit Trimix und Sauerstoff sind.
1.2 Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre.
1.3 Sonstiges:
Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung.
1.4 Ausbildungsstufe:
DTSA ***; ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der Entscheidung des VDST Fachbereichs Ausbildung, DTSA Nitrox **.
1.5 Anzahl der Pflichttauchgänge:
150 seit dem Logbucheintrag "DTSA *** beendet", davon mindestens 20 mit Gaswechsel davon mindestens 10 auf 20(+) Meter Tiefe, mindestens 2 davon innerhalb von 12 Wochen vor Beginn des Kurses.
1.6 Zusatzausrüstung:
Doppelgerät (Brücke und Ventile einzeln absperrbar), zwei Stageflaschen (Aluminium), geeignete Seilrolle (Reel oder Spool nach Vorgaben des Ausbilders, min. 40 bis 50 Meter Seillänge), Hebesack (min. 20 bis 25 Liter Volumen), langer Mitteldruckschlauch (1,5 bis 2,1 Meter Länge), entsprechend geeignete Tarierhilfe, ausreichender Kälteschutz (in Mitteleuropäischen Gewässern Trockentauchanzug mit geeignetem Tariergas), redundante Instrumente, Wetnotes, entsprechend geeignete Tauchlampe und Reservelampe.
DTSA Trimix ** -(CMAS Advanced Trimix Diver)
1.1 Kursziel
Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit der sicheren Planung, Vorbereitung und Durchführung von Trimix-Tauchgängen bis 90 Meter Wassertiefe mit Gasgemischen, welche ausschließlich aus Stickstoff, Helium und Sauerstoff mit einem Sauerstoffanteil von weniger als 18% bestehen, vertraut gemacht werden.
Nach Abschluss des Kurses soll er
- die besonderen Probleme und Gefahren bei hypoxischen Trimixgemischen mit zwei bis drei Gaswechseln sicher beherrschen können,
- die erforderliche Ausrüstung und die empfohlenen Standardgase für Trimix-Tauchgänge zusammenstellen und beherrschen können,
- sichere Tauchgänge innerhalb der oben genannten Grenzen durchführen können,
- über ein fundiertes Wissen über die ausgedehnten technischen und mentalen Vorbereitungen, die für Trimix-Tauchgänge nötig sind, verfügen und
- alle technischen Hilfsmittel sicher einsetzen können.
1.2 Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre
1.3 Sonstiges:
Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung.
1.4 Ausbildungsstufe:
DTSA Trimix *; ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der Entscheidung des Fachbereichs Ausbildung.
1.5 Anzahl der Pflichttauchgänge:
Mindestens 20 Trimix-Tauchgänge seit dem Logbucheintrag "DTSA Trimix * beendet", davon mindestens 10 mit 2 Gaswechseln, davon mindestens 2 innerhalb von 12 Wochen vor Beginn des Kurses.
1.6 Zusatzausrüstung:
Doppelgerät (Brücke und Ventile einzeln absperrbar), zwei Stageflaschen (Aluminium), geeignete Seilrolle (Reel oder Spool nach Vorgaben des Ausbilders, min. 40 bis 50 Meter Seillänge), Hebesack (min. 20 bis 25 Liter Volumen), langer Mitteldruckschlauch (1,5 bis 2,1 Meter Länge), entsprechend geeignete Tarierhilfe, ausreichender Kälteschutz (in Mitteleuropäischen Gewässern Trockentauchanzug mit geeignetem Tariergas), redundante Instrumente, Wetnotes, entsprechend geeignete Tauchlampe und Reservelampe
